Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Grundlage für den Grundstücksmarktbericht ist die bei der
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführte Kaufpreissammlung.
Die Einrichtung dieser Kaufpreissammlung basiert auf der Vorschrift des
§ 195 Absatz 1 des Baugesetzbuches. Danach sind alle Notare und
beurkundenden Stellen verpflichtet, eine Abschrift der ihnen
vorliegenden Grundstückskaufverträge dem Gutachterausschuss zur
Übernahme in die Kaufpreissammlung zu übersenden.
Gemäß § 195 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GAVO NW)
können öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für
Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten auf
schriftlichen Antrag Auskünfte in anonymisierter Form aus der
Kaufpreissammlung erhalten.
Mit Änderung der Gutachterausschussverordnung vom 23.03.2004 können jedoch auch private Antragsteller anonymisierte Auskünfte erhalten. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig.
Die Gebühren liegen gemäß der
Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW) für 10 mitgeteilte
Vergleichswerte je Wertermittlungsfall bei 120 EURO.
Ansprechpersonen
Thomas Tschirbs
Telefon: 0234 / 910-38 70
Fax: 0234 / 910-79 38 70
E-Mail:
TTschirbs@bochum.deDetlef Sandmann
Telefon: 0234 / 910-26 56
Fax: 0234 / 910-79 26 56
E-Mail: DSandmann@bochum.de