Logo Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bochum
Grafik: Fotomontage aus Bildern von Bochumer Bauten

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Grundlage für den Grundstücksmarktbericht ist die bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführte Kaufpreissammlung. Die Einrichtung dieser Kaufpreissammlung basiert auf der Vorschrift des § 195 Absatz 1 des Baugesetzbuches. Danach sind alle Notare und beurkundenden Stellen verpflichtet, eine Abschrift der ihnen vorliegenden Grundstückskaufverträge dem Gutachterausschuss zur Übernahme in die Kaufpreissammlung zu übersenden.

Gemäß § 195 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GAVO NW) können öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten auf schriftlichen Antrag Auskünfte in anonymisierter Form aus der Kaufpreissammlung erhalten.

Mit Änderung der Gutachterausschussverordnung vom 23.03.2004 können jedoch auch private Antragsteller anonymisierte Auskünfte erhalten. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig.

Die Gebühren liegen gemäß der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW) für 10 mitgeteilte Vergleichswerte je Wertermittlungsfall bei 120 EURO.

Ansprechpersonen

Thomas Tschirbs
Telefon: 0234 / 910-38 70
Fax: 0234 / 910-79 38 70
E-Mail: TTschirbs@bochum.de

Detlef Sandmann
Telefon: 0234 / 910-26 56
Fax: 0234 / 910-79 26 56
E-Mail: DSandmann@bochum.de 


Aktuelle Nachrichten