Aufgaben des Gutachterausschusses
Die Aufgaben des Gutachterausschuss ergeben sich aus dem Baugesetzbuch,
der Wertermittlungsverordnung und Gutachterausschussverordnung und
lauten im wesentlichen:
- Ermittlung von
Bodenrichtwerten für das Stadtgebiet im Sinne von durchschnittlichen Lagewerten des Bodens für eine Mehrheit von
Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone),
die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der
Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen
gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den
Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten
Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
- durchschnittlichen
Lagewerten für Bauland. Sie nehmen Bezug auf die Art und das Maß der
baulichen Nutzung und sind auf den Entwicklungszustand
"erschließungsbeitragsfreies Bauland" abgestellt.
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
- Führung der Kaufpreissammlung und Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
- Erstattung
von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten
Grundstücken, sowie Rechten an Grundstücken für private Antragsteller
und für Aufgaben nach dem Baugesetzbuch.
- Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten.
Grundlage
hierfür bildet die bei der Geschäfsstelle des Gutachterausschusses
geführte Kaufpreissammlung und die daraus abgeleiteten für die
Wertermittlung erforderlichen Daten und Vergleichswerte. Die
Einrichtung dieser Kaufpreissammlung basiert auf der Vorschrift des §
195 Abs. 1 des Baugesetzbuches. Danach sind alle Notare und
beurkundenden Stellen verpflichtet, eine Abschrift der ihnen
vorliegenden Grundstückskaufverträge dem Gutachterausschuss zur
Übernahme in die Kaufpreissammlung zu übersenden. Hauptanliegen dieser
Vorschrift ist es, zu marktorientierten Werten zu gelangen und einen
Beitrag zur Transparenz der örtlichen Grundstücksmarktes zu leisten,
ohne schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen zu beeinträchtigen.